FAQ

Verteilung an Abonnenten

Allgemeine Fragen

Wann muss ich die Mitteilungsblätter verteilen?

Die Amts-/Mitteilungsblätter müssen am Verteiltag bzw. Erscheinungstag bis 18:00 Uhr verteilt werden. In Feiertagswochen verschiebt sich die Verteilung. Über die entsprechende Verschiebung werden Sie via Paketzettel informiert.

 

Was ist eine Vollverteilung?

Bei einer Vollverteilung muss das Amts-/Mitteilungsblatt an alle Haushalte und Gewerbe im jeweiligen Verteilbezirk zugestellt werden. Vollverteilungstermine sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Hier finden Sie die Termine der Vollverteilungen.

 

Warum bekomme ich immer ein paar Hefte zu viel?

Um eventuell durch das Packen oder die Witterung beschädigte Mitteilungsblätter auszugleichen, erhalten Sie zusätzliche Exemplare. Diese können Sie natürlich auch für Neuabonnenten-Werbung verwenden. 

Bestellscheine für Abonnements können Sie bei uns beantragen. Diese kennzeichnen Sie einfach mit Ihrem Namen bzw. Ihrer Personalnummer.

 

Was mache ich bei Hinweisen auf den Briefästen?

Bitte ziehen Sie hierfür die Anlage „Zustellanweisung“ Ihres Arbeitsvertrages zu Rat.

 

Was muss ich tun, wenn in meinem Gebiet neue Häuser gebaut werden?

Bitte informieren Sie uns über neue Häuser und/oder Neubaugebiete in Ihrem Verteilbezirk.

Die Auflage Ihrer Amts-/Mitteilungsblätter wird dann an die neue Anzahl der Haushalte angepasst.

 

Was ist zu tun, wenn in meinem Gebiet bereits verteilt wurde?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein anderer Zusteller versehentlich in Ihrem Verteilbezirk verteilt hat. Bitte informieren Sie uns in solchen Fällen umgehend.

 

Wann wird der Lohn überwiesen?

Ihr Lohn wird am 08. Arbeitstag des Folgemonats auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

 

Bekomme ich eine Lohnabrechnung zugeschickt?

Die Lohnabrechnung erhalten Sie in der Regel in Form einer passwortgeschützten PDF mittels Ihrer angegebenen E-Mail Adresse. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird Ihnen das Passwort postalisch zugesandt.

Sollten sie keine E-Mail Adresse besitzen, erhalten Sie die Lohnabrechnung im Laufe des Monats in Papierform.

Anlieferung der Amts-/Mitteilungsblätter

Was muss ich bei der Anlieferung beachten?

Bitte prüfen Sie immer anhand des Packzettels vor dem Verteilen, ob Sie das richtige Amts-/Mitteilungsblatt und gegebenenfalls Beilagen und die richtige Stückzahl erhalten haben.

Folgende Hinweise können Sie auf Ihrem Packzettel der angelieferten Amts-/Mitteilungsblätter entnehmen:

  • Neuzugänge und Abgänge von Abonnenten
  • Reklamationen
  • Sonstige Hinweise wie Vollverteilungstermine, Verschiebungen des Verteiltages aufgrund von Feiertagen, …

 

Was muss ich tun, wenn die Anlieferung der Amts-/Mitteilungsblätter später als üblich erfolgt?

Leider können immer wieder Verspätungen aufgrund von technischen Problemen in der Produktion und Druck entstehen. Auch kann bei der Auslieferung der aktuelle Straßenverkehr oder der Einsatz von neuen Fahrern Verspätungen verursachen.

Sollte sich somit einmal die Anlieferung der Amts-/Mitteilungsblätter verspätet haben, bitten wir Sie um eine Kulanzzeit von bis zu zwei Stunden, bevor Sie sich mit uns in Verbindung setzen möchten.

 

Was muss ich tun, wenn ich zu wenig Amts-/Mitteilungsblätter erhalten habe?

Bitte informieren Sie uns umgehend über die fehlende Anzahl der Amts/Mitteilungsblätter. Sofern es möglich ist, wird Ihnen dann die fehlende Stückzahl nachgeliefert.

Im Falle eines Vollverteilungstermins, priorisieren Sie vorerst die Abonnenten bei der Verteilung.

 

Was muss ich tun, wenn ich zu viele Amts-/Mitteilungsblätter erhalten habe?

Prüfen Sie bitte, ob alle Pakete richtig an Sie adressiert wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, ist leider ein Fehler bei der Auslieferung unterlaufen.

Informieren Sie uns aber in jedem Fall umgehend über die zu viel gelieferte Stückzahl der Amts-/Mitteilungsblätter auch wenn alle Pakete korrekt an Sie adressiert wurden.

Reklamationen

Ich habe eine Reklamation erhalten, was nun?

Wenn sich Leser in Ihrem Verteilbezirk beschweren, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Reklamation mit der Anlieferung der Amts-/Mitteilungsblätter. Bitte beachten Sie diese unbedingt, da es sonst erneut zu Reklamationen führt.

 

Worauf kann ich bei einer zuverlässigen Verteilung achten?

  • Bei normalen Abonnementsverteilungen immer die Abonnementsliste beachten und nur an den angegeben Empfängerkreis verteilen – Achtung bei Doppel-/Mehrfamilien- oder Eckhäusern
  • Stecken Sie das Amts-/Mitteilungsblatt, wenn möglich, ganz in den Briefkasten ein, damit keine anderen Personen dieses entwenden können
  • Das Amts-/Mitteilungsblatt nicht einfach vor die Tür oder in Vorgärten ablegen
  • Achten Sie darauf, dass das Amts-/Mitteilungsblatt nicht durchnässt oder zerrissen beim Leser ankommt

Beilagen

Was sind Beilagen?

Beilagen sind Prospekte oder sonstige Druckerzeugnisse, welche mit den Amts-/Mitteilungsblättern angeliefert werden.

 

Was mache ich mit angelieferten Beilagen oder sonstigen Druckerzeugnissen?

Bitte ziehen Sie hierfür die Anlage „Zustellanweisung“ Ihres Arbeitsvertrages zu Rat.

 

Was muss ich tun, wenn ich zu wenig Beilagen erhalten habe?

Bitte informieren Sie uns umgehend über die fehlende Anzahl der Beilagen. Sofern es möglich ist, wird Ihnen dann die fehlende Stückzahl nachgeliefert.

 

Was muss ich tun, wenn ich zu viele Beilagen erhalten habe?

Prüfen Sie bitte, ob alle Beilagen richtig an Sie adressiert wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, ist leider ein Fehler bei der Auslieferung unterlaufen.

Informieren Sie uns aber in jedem Fall umgehend über die zu viel gelieferte Stückzahl der Beilagen auch wenn diese korrekt an Sie adressiert wurden.

Krankheit

Ich kann aufgrund eines Krankheitsfalles nicht austragen. Was muss ich tun?

Bitte melden Sie uns umgehend Ihren Krankheitsfall, damit wir schnellstmöglich eine Vertretung organisieren können. Lassen Sie uns bitte auch Ihre Krankmeldung vom Arzt innerhalb von 3 Werktagen zukommen.

Natürlich freuen wir uns, wenn Sie eine mögliche Vertretung benennen können. Teilen Sie uns hierzu die Kontaktdaten der Person mit.

 

Wie ist die Entgeltfortzahlung bei Krankheit geregelt?

Bitte entnehmen Sie dies Ihren Vertragsunterlagen.

 

Urlaub

Wie viel Urlaubsanspruch besitze ich?

Bitte entnehmen Sie dies Ihren Vertragsunterlagen.

 

Ich möchte Urlaub nehmen, was muss ich tun?

Bitte melden Sie uns umgehend, spätestens 8 Wochen vor Urlaubsantritt, Ihren Urlaub, damit wir schnellstmöglich eine Vertretung organisieren können.

Natürlich freuen wir uns, wenn Sie eine mögliche Vertretung benennen können. Teilen Sie uns hierzu die Kontaktdaten der Person mit.